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September 2026: Zahnersatz: Kassenzuschuss sinkt ab 2027
Wer Zahnersatz plant, sollte den Heil- und Kostenplan möglichst noch 2026 genehmigen lassen.
Für gesetzlich Versicherte wird Zahnersatz ab dem 1. Januar 2027 teurer. Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, der Bundesrat hat es am selben Tag passieren lassen. Seit dem 30. Juli 2026 ist es in Kraft.
Die Krankenkasse zahlt für Kronen, Brücken und Prothesen einen Festzuschuss. Er richtet sich nach der sogenannten Regelversorgung für Ihren Befund. Ab 2027 sinkt dieser Zuschuss um zehn Prozentpunkte:
Ein Beispiel: Für eine Brücke, die einen fehlenden Zahn ersetzt, liegt der Zuschuss ohne Bonus 2026 bei rund 553 Euro. Nach neuem Recht wären es rund 461 Euro, also gut 90 Euro weniger. Bei umfangreicherem Zahnersatz wächst der Unterschied entsprechend.
Festzuschüsse, die vor dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, behalten die bisherigen Sätze. Wenn Sie ohnehin Zahnersatz brauchen, sprechen Sie Ihre Zahnarztpraxis darauf an, den Heil- und Kostenplan noch in diesem Jahr bei der Krankenkasse einzureichen.
Die Härtefallregel bleibt unverändert: Versicherte mit geringem Einkommen bekommen die Regelversorgung weiterhin vollständig bezahlt. Und das Bonusheft lohnt sich weiter, regelmäßige Vorsorge bringt auch nach neuem Recht bis zu 15 Prozentpunkte mehr Zuschuss.
Fragen zu Material und Ausführung Ihres Zahnersatzes beantworten wir gern, gemeinsam mit Ihrer Zahnarztpraxis.
Quellen: Bundesgesundheitsministerium, zm online, KZV Berlin, GKV-Spitzenverband, Festzuschussbeträge 2026